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Die Zielvereinbarungen sind eine Voraussetzung für die Rückerstattung des Netzzuschlags und die Befreiung von der CO2-Abgabe.
Zielvereinbarungen werden zwischen dem Bund und den Unternehmen abgeschlossen. Dadurch können Sie in Ihrem Unternehmen die Energieeffizienz steigern und die CO2-Emissionen vermindern.
Die Zielvereinbarungen sind eine Voraussetzung für die Rückerstattung des Netzzuschlags und die Befreiung von der CO2-Abgabe.
Steigerung der Energieeffizienz und Verminderung Ihrer CO2-Emissionen.
Wenden Sie sich an unsere Energiefachpersonen
Als Unternehmen können Sie eine freiwillige Zielvereinbarung eingehen. Zielvereinbarungen sind unter anderem auch eine Voraussetzung für die Befreiung von der CO2-Abgabe, für die Rückerstattung des Netzzuschlages oder kantonalen Vorgaben.
Zertifizierte Energieberaterinnen- und Energieberater unterstützen Sie bei der Durchführung der Potenzialanalyse in Ihren Unternehmen und bestimmen darauf aufbauend geeignete energetische Verbesserungsmassnahmen.
Das geeignete Zielvereinbarungsmodell hängt von der Unternehmensgrösse ab. Mit Hilfe der Zielvereinbarung können Sie wirtschaftliche Massnahmen umsetzen. Davon profitieren Ihr Unternehmen und die Umwelt.
Warum Sie in Ihrem Unternehmen Zielvereinbarungen abschliessen sollten:
Zielvereinbarungen sind eine Voraussetzung für die Rückerstattung des Netzzuschlags.
Zielvereinbarungen dienen als Grundlage für die Befreiung von der CO2-Abgabe.
Zielvereinbarungen sind von den Kantonen für den Vollzug des kantonalen Grossverbrauchermodells anerkannt.
Zielvereinbarungen werden auf freiwilliger Basis abgeschlossen, um den Energieverbrauch im Unternehmen zu optimieren.