Haben Sie Fragen?
Wenden Sie sich an unsere Energiefachpersonen
In enger Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnerinnen und Partnern aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft, Umwelt- und Konsumentenorganisationen sowie privatwirtschaftlichen Agenturen fördert EnergieSchweiz nationale Projekte und Kampagnen. Dies geschieht in allen energierelevanten Bereichen wie zum Beispiel der Mobilität, dem Gebäudebereich oder der industriellen Produktion. Somit deckt das Programm die ganze Wertschöpfungskette ab: von der Energiegewinnung über die Verteilung bis hin zur Nutzung im Alltag. Es werden keine speziellen Anforderungen an die Projektpartnerinnen und Projektpartner gestellt; jede Organisation oder Firma kann Projekte einreichen, die den Zielen, Themen und Fördertatbeständen von EnergieSchweiz entsprechen.
EnergieSchweiz zahlt keine Förderbeiträge an «Hardware» (z. B. Gebäude, Fahrzeuge oder Energieanlagen), sondern finanziert sogenannte «weiche» Massnahmen. Dazu finden Sie alle Angaben auf der Seite Massnahmenförderung.
Sie haben ein erfolgversprechendes Konzept in den Bereichen Energieeffizienz oder erneuerbaren Energien erarbeitet und möchten dieses mit der Unterstützung von EnergieSchweiz umsetzen? Kontaktieren Sie die Geschäftsstelle und reichen Sie direkt einen Projektantrag ein. Abonnieren Sie zudem den Newsletter von EnergieSchweiz, um über aktuelle Projektausschreibungen informiert zu werden.
Für bestehende Partnerinnen und Partner gelten Vorgaben zur Verwendung der Marke «EnergieSchweiz» in Ihrer Kommunikation. Projektpartner, welche EnergieSchweiz-Vorlagen, Logo, Schriften, Icons, ein Gut zum Druck oder weitere Inputs benötigen respektive Fragen dazu haben, können sich gerne an die Markenverantwortlichen wenden: marke-energieschweiz@bfe.admin.ch. Auf Ihre Anfrage hin erhalten Sie Zugang zur Online-Plattform mit allen geltenden Vorgaben.
Die Schriften für Kommunikationsmittel von EnergieSchweiz müssen – aus lizenzrechtlichen Gründen – von der Partnerorganisation selbst eingekauft werden. Sie sind hier zu finden: schick-toikka.com.
In den folgenden Dokumenten finden Sie als Vertragspartnerin oder Projektpartner nähere Angaben zur Rapportierung und Rechnungsstellung im Rahmen von Subventions- und Beschaffungsverträgen. Die folgenden Dokumente gelten als integraler Bestandteil der Verträge mit EnergieSchweiz:
Für zu publizierende Berichte stehen Vorlagen zur Verfügung. Kontaktieren Sie dafür Ihre Kontaktperson bei EnergieSchweiz.
Wenden Sie sich an unsere Energiefachpersonen